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Service
Geprüft durch den Verband freier Bau- und

Bodensachverständiger e.V.

Sachverständigenbüro Krüger - Palmstrasse 34 - 79539 Lörrach

                

    

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Ein Bausachverständiger sollte immer bei:                                                                       

 

- Konkurs

- Vermögensaufstellung

- Erben oder Vererben zur gerechten Aufteilung

- Vormundschaftsangelegenheiten,

  um die Wirtschaftlichkeit zu belegen

- Eheschliessung oder Ehescheidung

- Beleihung für Kreditinstitute

- Kaufen oder Verkaufen

 

beauftragt werden.

 

Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt nach den Vorgaben der Wertermittlungsverordnung WertV und der Wertermittlungsrichtlinie WertR des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) sowie nach § 194 des Baugesetzbuches BauGB. Der Verkehrswert wird dabei aus Ergebnissen des Vergleichswertverfahrens, des Ertragswertverfahrens und des Sachwertverfahrens abgeleitet. Er entspricht dem Marktwert eines Objektes zu einem bestimmten Zeitpunkt im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung aller (bau-) rechtlicher, Lagetypischer und sonstiger Umstände des Einzelfalles.

 

Ein freier Bausachverständiger für Wertermittlung ist neutral, unabhängig, gewissenhaft, erfahren und qualifiziert den Wert

einer Immobilie richtig einzuschätzen.

 

So wird niemand bevorteilt oder benachteilt.

 

Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an: oliver.krueger@fbfw.de